Strafbefehl
STRAFBEFEHL
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Von den vielfältigen Ermittlungen fand letztlich nur der Tatvorwurf "Gewaltdarstellung" Eingang in den Strafbefehl.
Alle anderen Tatvorwürfe, wie z.B. die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen sind im Strafbefehl nicht mehr zu finden
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